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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TAFELSPITZ GmbH Full Service Catering

1. Geltungsbereich, Allgemeines
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG). Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und in Schriftform bei Vertragsschluss mit uns vereinbart wurden.

2. Preise, Planungskosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
2.1 Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
2.3 Bei Zahlungsverzug werden bei Verbrauchern Zinsen i. H. v. 5% und bei Unternehmen 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
2.4 Für jeden zu planenden Event kalkulieren wir mit einem Grundzeitaufwand von vier Stunden für einen unserer Konzept-Manager. In diesem Zeitkontingent ist die Abstimmung des Konzeptes mit dem Kunden enthalten. Werden wir daraufhin beauftragt, wird die Konzepterstellung nicht gesondert berechnet. Für einen über den Grundzeitaufwand hinausgehenden Arbeitszeitaufwand für das Konzept berechnen wir einen Stundensatz von € 56. Dies gilt insbesondere, wenn es aufgrund von geänderten Kundenwünschen wiederholt zu wesentlichen Konzeptanpassungen oder Neuplanungen kommt. Sofern wir uns im Rahmen der Auftragsgespräche vorbehalten, einen erhöhten Planungsaufwand zu dem vorgenannten Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen, wird der über den Grundzeitaufwand hinausgehende Arbeitszeitaufwand für die Konzepterstellung und -abstimmung dem Kunden berechnet. Dies gilt auch, wenn wir den Auftrag nicht erhalten oder der Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung gelangt.

2.5 Im Falle von Stornierungen von Aufträgen werden dem Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Mindestens werden dem Kunden jedoch pauschal die Stornierungskosten gemäß nachfolgender Tabelle, angegeben in Prozent der Angebotssumme, in Rechnung gestellt:

Bei Stornierung bis 60 Tage vor dem vereinbarten Termin: 20 %;

Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30 %;

Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 %;

Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80 %;

Bei Stornierung bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin: 90 %;

Bei späterer Stornierung 100 %.

Die tatsächlich angefallenen Kosten sind nur insoweit beachtlich, als sie über den vorgenannten Pauschalsätzen für die Stornierung liegen.

Die Geltendmachung von Ansprüchen, die über die vorgenannten Pauschalsätze hinausgehen - oder falls die tatsächlichen Kosten über den Pauschalsätzen liegen – von darüberhinausgehenden Ansprüchen, wie beispielsweise Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
2.6 Die Auftragsannahme kann vorbehaltlich der Leistung einer Anzahlung erfolgen. Wird eine Anzahlung vereinbart, hat diese spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt auf unserem Bankkonto einzugehen; andernfalls werden wir von jeder Leistungspflicht frei.

2.7 Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur insoweit aufrechnen, als wir diese anerkannt haben, oder sie rechtskräftig festgestellt wurden.

3. Leistungsumfang, Eigentumsvorbehalt
3.1 Zu unseren Leistungen zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung mit der angegebenen Teilnehmerzahl vereinbart sind, soweit nicht abweichend geregelt.
3.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist unsere Auftragsbestätigung, soweit sich nicht aus schriftlichen oder in Textform getroffenen Absprachen Anpassungen ergeben.
3.3 Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme von im Rahmen der Veranstaltung verbrauchter Lebensmittel und Getränke bleiben unser und sind nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an uns zurückzugeben. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten daran wird einvernehmlich ausgeschlossen. Fehlmengen – nicht durch unser Personal verursachter Bruch von Glas, Geschirr, etc. – werden mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet.
3.4 Selbstverständlich bemühen wir uns, alle Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt der Kunde uns eine angemessene Toleranzzeit von mindestens 60 Minuten ein, sofern nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart ist.

4. Geringfügige Abweichungen vom Speise-Plan
Geringfügige Änderungen/Abweichungen in unserem Speise-Plan können saison- und/oder qualitätsbedingt auftreten. Sie stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Preisminderungs- oder sonstigen Ansprüchen.

5. Abweichungen von der Personenzahl

5.1 Stellt sich im Verlauf einer Veranstaltung heraus, dass die Zahl der Teilnehmer größer ist, als die mit dem Kunden vereinbarte Personenzahl, so fällt für jede zusätzlich verköstigte (Speisen und/oder Getränke) Person pauschal der Preis an, der pro Kopf der vereinbarten Personenzahl vereinbart ist. Ist für die Teilnehmer eine Bandbreite (z. B. „bis zu XY Personen“) vereinbart, so gilt dies bei Überschreitung der maximal angegebenen Personenzahl. Der „Pro Kopf-Preis“ errechnet sich aus den Gesamtkosten des Auftrags dividiert durch die mit dem Kunden vereinbarte (maximale) Personenzahl.

5.2 In keinem Fall sind wir verpflichtet, Speisen und/oder Getränke für eine Überschreitung der vereinbarten (maximalen) Personenzahl um mehr als fünf Prozent vorzuhalten. Eine Unterschreitung der vereinbarten Personenzahl - auch der maximal angegebenen Personenzahl - ist unbeachtlich, weil die Vorkehrungen/Dispositionen für die (maximal) vereinbarte Personenzahl dann bereits getroffen und die Arbeiten und Kosten dazu bereits angefallen sind bzw. ausgelöst wurden.

6. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter in dessen Abwesenheit dem Fahrer oder einem anderen für uns tätigen Mitarbeiter mitzuteilen. Bitte überprüfen Sie die Ware bei Anliefrung auf Mängel und zeigen Sie etwaige festgestellte Mängel sofort an. Sollte keine Mängelanzeige innerhalb angemessener Zeit nach dem Eintreffen der Ware erfolgen, gilt die Ware als mangelfrei abgenommen. Mängelanzeigen, die erstmalig nach dem Ende der Veranstaltung erfolgen, sind unbeachtlich.

7. Angebot und Vertragsschluss
Das Zustandekommen eines Vertrages setzt Schriftform voraus. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls er Schriftform.

8. Planung und Konzeption
8.1 Das Urheberrecht an allen von uns oder unseren Beauftragten erstellten Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen ist nicht übertragbar.
8.2 Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Verwertungsrechte werden nicht von uns übertragen.
8.3 Die Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/ AGD übliche Vergütung als vereinbart.
8.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen grundsätzlich kein Miturheberrecht.

9. Haftung
9.1 Wir haften bei vertraglichen wie auch bei außervertraglichen Ansprüchen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragraphen.

9.2 Die Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mangelfolgeschäden werden nicht erfasst. Die Haftungsbeschränkungen der beiden vorstehenden Sätze gelten jedoch nicht, soweit Schäden von der Geschäftsführung selbst oder von Leitenden Angestellten verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, soweit Schäden durch ein schwerwiegendes Organisationsverschulden der Geschäftsführung verursacht werden.

9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung der Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (s genannte „Kardinalpflichten“). Auch bei Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des dem jeweiligen Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Geschäfts typischerweise gerechnet werden muss.

9.4 Wir haften bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziff. 9.1 bis 9.3 eingreifen.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist Sitz von »TAFELSPITZ GmbH Full Service Catering«.
10.2 Der Kunde bedarf zur Abtretung von Ansprüchen aus dem mit uns abgeschlossenen Vertragsverhältnis unserer vorherigen Zustimmung.

10.3 Nebenabreden und Vertragsergänzungen aller Art zu jedem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann auch nur

durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

10.4 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für undurchführbare Regelungen in mit uns geschlossenen Verträgen. Die jeweilige unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
10.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht sowie mit dem Recht der Bundesrepublik kollidierendes Recht finden auf mit uns geschlossene Vertragsverhältnisse keine Anwendung.

 

Fassung November 2023